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Das US-Finanzministerium startet öffentliche Konsultation zu den Stablecoin-Regelungen des GENIUS Acts
Das US-Finanzministerium hat erste Regelungen im Rahmen des GENIUS-Gesetzes vorgeschlagen und eine 60-tägige Konsultationsphase eröffnet, um festzulegen, wann eine staatliche Aufsicht über Stablecoins zulässig ist. Emittenten mit weniger als 10 Milliarden US-Dollar im Umlauf könnten unter staatliche Aufsicht fallen, sofern die Rahmenbedingungen den bundesstaatlichen Standards entsprechen, wobei strenge Reserve-, Offenlegungs- und Compliance-Anforderungen gelten.
2026-04-02 Quelle:crypto.news

Das US-Finanzministerium hat seinen ersten Regelsatz zur Umsetzung des GENIUS Act vorgeschlagen und eine 60-tägige öffentliche Konsultationsphase eröffnet, um festzulegen, wie die Stablecoin-Aufsicht auf staatlicher Ebene gehandhabt werden kann.

Zusammenfassung
  • Das US-Finanzministerium hat erste Regeln gemäß dem GENIUS Act vorgeschlagen und eine 60-tägige Konsultationsphase eröffnet, um festzulegen, wann die Stablecoin-Aufsicht auf staatlicher Ebene zulässig ist.
  • Emittenten mit weniger als 10 Milliarden US-Dollar im Umlauf können unter staatliche Aufsicht fallen, wenn die Rahmenbedingungen den Bundesstandards entsprechen und strenge Anforderungen an Reserven, Offenlegung und Compliance erfüllt werden.

Gemäß dem Vorschlag können Emittenten mit weniger als 10 Milliarden US-Dollar an Stablecoins im Umlauf unter staatlicher Aufsicht operieren, vorausgesetzt, diese Rahmenbedingungen erfüllen einen „weitgehend ähnlichen“ Standard wie die Bundesvorschriften. 

Der Vorschlag zielt darauf ab zu klären, wie die regulatorischen Verantwortlichkeiten aufgeteilt werden, wenn die Regulierung Gestalt annimmt.

Vorgeschlagene Regeln

Stablecoin-Emittenten mit weniger als 10 Milliarden US-Dollar im Umlauf sind für diesen Weg berechtigt, obwohl die Flexibilität mit strengen Leitplanken verbunden ist. Das Finanzministerium hat unumstößliche Bedingungen festgelegt, einschließlich einer vollständigen 1:1-Reservedeckung mittels Bargeld oder hochwertiger liquider Vermögenswerte sowie obligatorischer monatlicher Offenlegungen.

Die Einhaltung der bundesstaatlichen Anti-Geldwäsche- und Sanktionsvorschriften bleibt in allen Jurisdiktionen zwingend. Der Vorschlag bekräftigt auch ein Verbot der Rehypothekarisierung, das Emittenten daran hindert, Reserven zur Deckung mehrerer Verpflichtungen wiederzuverwenden.

Gleichzeitig erhalten die staatlichen Regulierungsbehörden Spielraum, strengere Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, die Liquiditätsschwellen, Reserveanforderungen, Risikomanagementstandards und Durchsetzungsmechanismen umfassen. Jeder auf staatlicher Ebene eingeführte Rahmen muss Ergebnisse liefern, die den bundesstaatlichen Schutzmaßnahmen entsprechen oder diese übertreffen, anstatt eine leichtere Alternative anzubieten.

Die Regulierungsbehörden arbeiten noch daran, wie der GENIUS-Rahmen mit bestehenden Geldtransfergesetzen in Einklang gebracht wird und welche Behörden verschiedene Teile des Marktes überwachen werden. Frühere Konsultationen haben bereits Bereiche wie digitale Forensik-Tools, Steuerberichterstattung und Datenerfassung behandelt.

Bedenken hinsichtlich Stablecoin-Renditen bleiben bestehen 

Wie bereits von crypto.news berichtet, markierte die im Juli von Präsident Donald Trump unterzeichnete Gesetzgebung einen wichtigen Schritt zur Formalisierung der Stablecoin-Regulierung. 

Die Unsicherheit bezüglich zinstragender Stablecoins bremst jedoch weiterhin den Fortschritt bei dem umfassenderen CLARITY-Gesetzesentwurf zur Marktstruktur.

Einige Akteure der Branche argumentieren, dass renditestarke Stablecoins höhere Renditen als traditionelle Sparkonten bieten könnten, während Bankengruppen weiterhin Bedenken hinsichtlich potenzieller Einlagenabflüsse haben.